Dank SPD aufgeklärt. Hitler in Aschersleben kein Ehrenbürger mehr!

In der Stadtratssitzung vom 03.05.2006 fasste der Rat einstimmig den Beschluss, Adolf Hitler die Ehrenbürgerschaft abzuerkennen.

Dazu schrieb die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 05.05.06:

Ehrenbürgerrechte Hitlers aberkannt
Ascherslebens Stadtrat holt peinliches Versäumnis nach

Aschersleben/MZ/kb. Ein peinliches Versäumnis haben Ascherslebens Stadträte in ihrer Sitzung am Mittwoch nachgeholt: Per Beschluss ist dem nationalsozialistischen Diktator Adolf Hitler (1889 – 1945) die 1933 von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung verliehene Ehrenbürgerwürde aberkannt worden.

Stadtratsvorsitzende Dorothee Mücksch (CDU) dankte dem Stadtrat Yves Metzing (SPD) ausdrücklich für seine Anregung, in den Archiven der Stadt nachzusehen, ob Hitler im Ehrenbürgerverzeichnis der Stadt noch geführt wird. Metzing bezeichnete den Beschluss als “späte, aber richtige Konsequenz”. Es sei “vielleicht auch in Zukunft wichtig, mehr auf die Geschichte zu achten”, meinte er und regte eine Arbeitsgruppe an, die sich mit den Biografien der Ehrenbürger beschäftigen sollte.

Die Umstände, unter denen es zur Ehrenbürgerschaft gekommen ist, recherchierte Rüdiger Schulz, Mitarbeiter der Stabsstelle in der Verwaltung: Die Kommunalwahlen am 12. März 1933 hatten den Nationalsozialisten und ihren bürgerlichen Bündnispartnern mit 19 von 33 Sitzen erstmals eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung verschafft. Schon Ende März waren den fünf kommunistischen Stadtverordneten ihre Mandate aberkannt worden – mit dem Rechtsanwalt Kurt Lebenstedt wurde ein kommissarischer Bürgermeister eingesetzt. Auf der konstituierenden Sitzung am 4. April beschloss der neue Stadtrat, Adolf Hitler das Ehrenbürgerrecht der Stadt zu verleihen. Aschersleben war nicht die erste und nicht die letzte Stadt, die dies tat: Allein am 20. April 1933, dem 44. Geburtstag Hitlers, verliehen über 4000 deutsche Städte ihr Ehrenbürgerrecht an Reichspräsidenten Hindenburg und dessen Reichskanzler Hitler.

Hier noch die gesamte Begründung des Antrages auf Aberkennung der Ehrenbürgerschaft Hitlers:

Mit den Kommunalwahlen vom 12. März 1933 erreichten die Nationalsozialisten und ihre bürgerlichen Bündnispartner (Deutschnationale, Deutsche Volkspartei etc.) mit 19 von 33 Sitzen erstmals seit Einführung des allgemeinen Wahlrechts eine Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung. Auf der Linken standen ihnen neun Sozialdemokraten und fünf Kommunisten gegenüber. Auf Grund des ersten Gleichschaltungsgesetzes vom 31.März 1933 waren den kommunistischen Stadtverordneten ihre Mandate aberkannt worden. Am 25. März 1933 beurlaubte die Aufsicht Oberbürgermeister Willigmann und den besoldeten Teil des Magistrats.

Der Vorsitzende des Bezirksausschusses ernannte den Aschersleber Rechtsanwalt Kurt Lebenstedt zum kommissarischen Oberbürgermeister. Ihm oblag es, die gewählten Stadtverordneten zur konstituierenden Sitzung einzuladen. Sie fand am 4. April 1933 ab
17:00 Uhr im Ratssaal statt. Obwohl die gesetzliche Einspruchsfrist gegen das Kommunalwahlergebnis erst am 7. April ablaufen sollte, wurde die Gültigkeit der Wahl durch die Anwesenden vorläufig festgestellt. Durch das an Jahren älteste Mitglied, Herrn Otto Bestehorn, wurden sie dennoch verpflichtet.

Eingeleitet wurde die Sitzung mit einer kurzen Ansprache des kommissarischen Oberbürgermeisters in der er „die nationale Wiedergeburt des Deutschen Vaterlandes“ pries, den „Geist des neuen Wollens“ beschwor und zu „zielbewusster gemeinsamer Arbeit aller hinter der Nationalregierung stehenden Kräfte am neuen Aufbau des Vaterlandes“ aufrief (zitiert nach der Sitzungsniederschrift). Eine Kostprobe vom „Geist des neuen Wollens“ bekamen dann im Anschluss die neun oppositionellen Stadtverordneten der SPD zu spüren. Ihre Personalvorschläge wurden bei allen Wahlen sowie Benennungen der Mitglieder von Ausschüssen, Deputationen und Kommissionen von der rechten Mehrheit in Bausch und Bogen abgelehnt, so dass sich alle Gremien ausschließlich aus Vertretern der Mehrheit zusammensetzten.

Schließlich fanden zwei Dringlichkeitsanträge die Mehrheit. Einerseits wurden wegen der katastrophalen Finanzlage der Stadt alle Diäten der unbesoldeten Stadträte und der Stadtverordneten gestrichen, da es sich bei diesen Funktionen um Ehrenämter handele. Zum anderen beschloss man, dem Reichskanzler Adolf Hitler das Ehrenbürgerrecht der Stadt Aschersleben zu verleihen.

Aschersleben war nicht die erste und auch nicht die letzte Stadt, die solches in Deutschland tat. Allein am 20. April 1933, dem 44. Geburtstag Hitlers, verliehen über 4.000 deutsche Städte ihr Ehrenbürgerrecht an den Reichspräsidenten Hindenburg und seinen Reichskanzler Hitler wegen ihrer „Verdienste um die nationale Wiedergeburt“.

73 Jahre nach diesen denkwürdigen Ereignissen ist es mit unserem heutigen Wissen um die Millionen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, insbesondere des beispiellosen Genozids an den europäischen Juden, sowie des nicht zuletzt von Hitler geplanten und betriebenen Vernichtungskrieges gegen die Völkergemeinschaft allerhöchste Zeit, ihm das Ehrenbürgerrecht unserer Stadt abzuerkennen.

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